Erdgasverteilung durch die SOGAS AG
Die SOGAS AG ist zuständig für die Erdgas-Feinverteilung in der Region Thal-Gäu-Bipperamt. Die SOGAS AG wurde 1987 gegründet.
An das SOGAS - Netz angeschlossen sind die Gemeinden Oensingen, Balsthal, Oberbuchsiten, Niederbuchsiten, Egerkingen, Neuendorf, Härkingen, Kestenholz, Wolfwil, Niederbipp, Oberbipp und Wiedlisbach. Die SOGAS AG beliefert heute 736 Kunden. Der Gasabsatz beträgt rund 120 Mio. kWh.
Generalversammlung 2021
Die Generalversammlung 2021 findet am 9. Juni 2021 statt. Die Einladung der Aktionäre erfolgt zu gegebener Zeit schriftlich.
Gaspreiserhöhung
Tarif-Erhöhung
Durch unseren Vorlieferanten wird der Gaspreis per 1. April 2021 um 0.40 Rp. / kWh erhöht. Aufgrund der kanten Witterung sind die Gaspreise an der Börse gestiegen. Die SOGAS AG wird ihren Kunden nur 50% weiterverrechnen. Daher teilen wir Ihnen eine Erhöhung per 1. Januar 2021 um 0.20 Rp. / kWh mit.
Wir werden auch in Zukunft alles unternehmen, um Ihnen unser Gas zuverlässig und zu bestmöglichen Konditionen liefern zu können.
Standartmässig 20% Biogas
Sehr geehrte Damen und Herren
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass die SOGAS AG ab 1. Januar 2021 den Biogasanteil bei den Tarif A Kunden (< 75kW) von 10% auf 20% Biogasanteil erhöht.
Mit der Erhöhung des Biogas-Anteils leistet die Sogas einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Brennwert
Der Brennwert wird mit der Zustandszahl und dem mittleren Gasbrennwert berechnet. Der mittlere Gasbrennwert wird durch unseren Vorlieferanten jährlich angepasst.
CO2-Abgabe
Per 1. Januar 2021 1.741 Rp./kWh
Im Jahr 2021 bleibt die CO2-Abgabe unverändert bei 1.741 Rp./kWh (pro Tonne CO2 CHF 96.00 dies entspricht CHF 255.40 / Tonne Erdgas).
Die CO2-Abgabe beläuft sich seit 1. Januar 2018 96 Franken pro Tonne CO2. Dies ist die letzte Stufe gemäss geltender Gesetzgebung bis 2020. Sie war nötig, da die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2016 das angestrebte Zwischenziel von 73% relativ zum Basisjahr 1990 überstiegen. Hingegen wurde das Zwischenziel von 76% erreicht, dessen Verfehlung eine Erhöhung auf den gesetzlich möglichen Maximalsatz von 120 Franken pro Tonne CO2 ausgelöst hätte.