Anschlusskonditionen
Es gelten die Gastarife und Anschlusskonditionen Stand 1. April 2016.
Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr und richtet sich nach der Leistung der angeschlossenen Geräte (max. angeschriebene Nennwärmeleistung). Bei Gesamtüberbauungen, die in Etappen realisiert werden, kann die SOGAS AG den Anschluss der 1. Etappe von der Bezahlung der gesamten Anschlussgebühr abhängig machen.
Anschlussgebühr:
- Fr. 50.--/kW für Neuanlagen
- Fr. 25.--/kW für Umbauten
Spezialverträge
Für Bezüger mit Bandbezug oder welche Gas für spezielle Zwecke verwenden, kann der Gaspreis und die Anschlussgebühr durch einen Spezialvertrag festgelegt werden.
Anschlusskosten
Die Anschlusskosten ab der Hauptleitung gehen in der Regel (inkl. T-Stück und Schieber) zu Lasten des Bezügers. Werden Hauptleitungen auf Veranlassung einzelner Bezüger gebaut, so kann die SOGAS AG zusätzlich Kostenbeiträge an die Hauptleitung geltend machen.
Bau, Eigentum und Unterhalt der Anschlussleitungen
Die Anschlussleitung und die allenfalls erforderliche Druckreduzierstation werden bis und mit Gebäudeeinführung von der SOGAS AG erstellt und dem Bezüger in Rechnung gestellt. Die Grabarbeiten können vom Bezüger selber in Auftrag gegeben werden.
Die Messeinrichtung und die gesamte Anschlussleitung gehen in der Regel ins Eigentum des Bezügers über und werden von der SOGAS AG zu Lasten desselben geprüft und unterhalten.
Bestätigung des Gasanschlusses
Die SOGAS AG legt in einer Anschlussbestätigung die Anschlussgebühr und die Anschlusskosten fest und regelt die Bau- und Eigentumsverhältnisse. Für Anschlussgebühr und Anschlusskosten können Pauschalbeträge vereinbart werden.
Die Anschlussbestätigung ist gegenseitig zu unterzeichnen.
Downloads
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben per Post an uns.
Gastarife und Anschlusskonditionen gültig ab 1. April 2017