Tarife und Gebühren
Es gelten die Gastarife Stand 1. Oktober 2023 (Gastarife unverändert seit 1. November 2023).
Tarif A
Der Tarif A gilt für Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser, welche Gasgeräte bis 75 kW für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung einsetzen.
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass die SOGAS AG ab 1. Januar 2021 standardmässig den Tarif A Kunden (< 75kW) einen Anteil von 20% Biogas liefert. Biogas ist CO2-neutral. Die anteilmässige Reduktion der CO2-Abgabe ist in den Preisen berücksichtigt. Mit der Erhöhung des Biogas-Anteils leistet die Sogas einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Der Bezüger bezahlt einen Arbeitspreis pro bezogene Kilowattstunde sowie eine jährliche Grundgebühr pro Gasmesser.
Arbeitspreis: 18.00 Rp./kWh
Grundgebühr: Fr. 60.--/Jahr
Tarif B
Der Tarif B gilt für grössere Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe, welche Gasgeräte über 75 kW für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung einsetzen.
Der Bezüger bezahlt einen Arbeitspreris pro bezogene Kilowattstunde sowie eine jährliche Grundgebühr pro Gasmesser.
Arbeitspreis: 16.15 Rp./kWh
Grundgebühr: Fr. 27.--/kW und Jahr
Tarif C
Der Tarif C gilt für grössere Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe, welche abschaltbare Gasgeräte über 100 kW mit Zweitstoffbrennern für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung einsetzten.
Der Bezüger bezahlt analog zum Tarif B.
Arbeitspreis: 16.15 Rp./kWh
Grundgebühr: Fr. 8.--/kW und Jahr
Tarif E
Contracting wird separat festgelegt.
Zählergebühren
Zählergebühren werden erhoben für Balgengaszähler Typ G4 bis G16. Diese beträgt:
Zählertyp G4 CHF 72.00 / Jahr
Zählertyp G6 CHF 72.00 / Jahr
Zählertyp G10 CHF 120.00 / Jahr
Zählertyp G16 CHF 120.00 / Jahr
Die Zählergebühr wird auf das Jahr verteilt erhoben und ist unabhängig vom Verbrauch zu bezahlen.
Abrechnungsbrennwert
Der Erdgasverbrauch wird in Betriebskubikmetern (m³) über den Zähler gemessen und wird anschliessend mit der Zustandszahl (welche Druck und Temperatur berücksichtigt) und den Brennwert (Heizwert Ha) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.
m³ x Zustandszahl x mittlerer Gasbrennwert = kWh
Beim im Niederdrucknetz üblichen Betriebsdruck von 22 mbar gilt ein Brennwert von 0.9318 x 11.4394 = 10.659
Der mittlere Gasbrennwert beträgt für das Jahr 2022 11.4394. Dieser wird jährlich angepasst.
CO2-Abgabe
Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Gemäss CO2-Gesetz, mit dem diese Verpflichtung umgesetzt wird, ist diese Reduktion im Inland zu erbringen. Um der Wirtschaft und der Bevölkerung eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wurden auf der Basis eines Absenkpfades für Brennstoffe die Zwischenziele sowie die Abgabesätze im Voraus definiert.
Da die Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl und Erdgas zu wenig schnell sanken, kostet die CO2-Abgabe per 1. Januar 2022 neu 120 Franken pro Tonnen CO2.
Für Erdgas bedeutet das neu 2.178 Rp./kWh. Im Vergleich mit Heizöl ist der Brennstoff Erdgas CO2 armer, daher ist die Abgabe auch tiefer.
Sicherstellungsabgabe 2023/24
Die Sicherstellungsabgabe gemäss Art. 4 Bundesverordnung Verordnungüber die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (VSLE) vom 18. Mai 2022 soll voraussichtlich von Oktober 2023 bis April 2024 auf der gesamten Energiemenge verrechnet werden. Damit werden der Kauf von zusätzlichen Speicherkapazitäten und die Sicherung von Optionen für zusätzliche Gaslieferungen finanziert. Diese Massnahmen werden als Vorsorge für eine allfällige Gasmangellage ergriffen.
Sicherstellungsabgabe 0.46 Rp./kWh